Zum „Klage-Vorwurf“

Das Gerücht, die Schulelternratsvertretenden hätten geklagt bzw. Einspruch erhoben (AZ, 3.11.18) ist nicht richtig: Sie haben lediglich mit juristischer Hilfe die Samtgemeinde, die Schulleitung und die Schulbehörde bereits Ende Februar,  also noch vor dem letzten Ratsbeschluss darauf hingewiesen, dass die schulischen Gremien, insbesondere der Schulelternrat nicht in den Entscheidungsfindungsprozeß mit einbezogen wurden und dass offene Fragen bezüglich der langfristigen Schülerzahlenprognosen und der Raumsituation an der Stammschule ungeklärt sind, mit der Bitte um Beantwortung derselben und Vorlage eines Raumkonzepts. Und schließlich haben sie auf die Aufforderungen der Samtgemeinde zur nachträglichen Stellungnahme des Schulelternrates, am Schuljahresende bzw. in den Sommerferien von reagieren müssen, indem sie darauf hingewiesen haben, dass eine Stellungnahme mittels einer ordnungsgemäßen Sitzung in den Ferien und bes. auch ohne die Beantwortung der Fragen von Ende Februar gar nicht möglich ist.