Weitere Beschulung am Grundschulstandort Stöcken

Am 23.7. wurde offiziell von der Landesschulbehörde bekannt gegeben, dass die Samtgemeinde ihren Antrag auf Schließung der Aussenstelle zurückgezogen hat. Damit wird nach Auskunft der Schulbehörde die Beschulung im kommenden Schuljahr an der Außenstelle Stöcken fortgesetzt werden.

Hier eine kleine Zusammenfassung der Geschehnisse nach unserer letzten Info-Mail [mehr]:

Am Morgen des letzten Schultages, dem 26.6., wurde während des Unterrichts das Mobiliar der Stöckener Außenstelle abtransportiert. Nachdem die Schüler ihre Stühle besetzten und diese nicht frei geben wollten, verschob die Transportfirma den restlichen Abtransport auf einen späteren Zeitpunkt. Die anschließende Abschlussfeier mit zwei weiteren 4. Klassen aus der Stammschule Rosche verlief dann aber friedlich.

Einen Tag zuvor hatten alle Elternvertreter einzeln eine erneute Aufforderung zu einer rückwirkenden Stellungnahme zu dem am 1.3. gefassten Ratsbeschluss zur Schließung erhalten. Dabei wurde eine Frist von nur 10 Tagen gesetzt, die zudem noch innerhalb der Schulferien lag.

Seitens des Elternrates wurde zur ordnunungsgemäßen beratung für eine Stellungnahme um eine Fristverlängerung gebeten, die aber abgelehnt wurde. Stattdessen sollte schon am 12.7. eine Ratssitzung stattfinden, um einen neuen Beschluss zu fassen.

Der juristischen Hinweis seitens des Elternrates, dass

  • die Befragung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde,
  • die Aufforderung nicht an den Elternrat als Gremium gerichtet wurde,
  • die Befragung innerhalb der Schulferien stattfindet, wo keine Beratung möglich ist,
  • und die Beantwortung der bereits Ende Februar – also noch VOR der entscheidenden Ratssitzung am 1.3. – vom Elternrat gestellten Fragen nicht erfolgt ist, hat dann offenbar mit dazu beigetragen, dass die Ratssitzung abgesagt wurde.

Am 23.7. ist dann überraschenderweise laut Bekanntgabe der Schulbehörde der Antrag zur Schließung von der Samtgemeinde selbst zurückgezogen worden, womit die Beschulung an der Außenstelle Stöcken zum kommenden Schuljahr 2018/2019 fortgesetzt werden wird.


Hallo aus Molzen,
Sie lassen sich ja bereits anwaltlich beraten, scheuen sie keine Einsteeilige Verfügung gegen die Samtgemeinde, reichen Sie Klage vor dem Berwaltungsgericht in LG ein, in der ersten Instanz betrügen die Gerichtskosten 75€ und es besteht keine Pflicht sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Ich habe diese Möhlicjkeit auch schon gegen den Landkreis genutzt.
Machen sie massiv Druck bei der Schulbehörde, am besten persönlich.
Wenn die Punkte die sie beschreiben tatsächlich so abgelaufen sind ruht die Entscheidung zur Schließung auf einer Kette von Verdahrensfehlern, scheuen sie sich auch nicht sich direkt an den, direkt an den Kultusminister zu wenden.
Viel Glück